Im Zuge der Einführung eines „Pflegeneuordnungsgesetzes“ (PNOG) hat die Bundesregierung mit einem Entwurf Ende September 2026 schmerzhafte Kürzungen beschlossen, die nun von einer Kommission weiter ausgearbeitet und nächstes Jahr vom Bundesrat in geltendes Recht umgesetzt werden sollen. Zwar wurde die heftig kritisierte Streichung von Rentenansprüchen für privat Pflegende nicht aufgenommen, aber (ebenso wie bei der „Gesundheitsreform“) sollen die Beiträge und Zuschläge erhöht werden. Für Minijobber*innen soll es ab 2028n auch Pflichtbeiträge zur Pflegeversicherung geben.Der bisherige Entlastungsbetrag beim Pflegegrad 1 soll wegfallen und ab Pflegegrad 2 wird ein „Sozialraumbudget“ eingeführt. Außerdem soll bei der Vergabe von Pflegegraden strengere Regeln gelten, um die Bewilligung von Unterstützungsleistungen zu erschweren. Wegen des Wegbrechen dieser Finanzierung droht daher in der ambulanten und teilstationären Versorgung von Pflegebedürftigen ein Stellenabbau. Denn viele dieser Angebote werden künftig nicht mehr auf Kosten der Pflegeversicherung als Leistungen nach dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) übernommen. Entweder muss man mit Pflegegrad 1 nun selbst dafür bezahlen oder diese Aufgaben werden von – meist weiblichen* – Zu- und Angehörigen unentgeltich übernommen.Anstelle von Kürzungen bei Unterstützungsangeboten sollte jedoch dringend die Versorgung verbessert und mehr qualifizierte Kolleg*innen eingestellt werden: ambulante Dienste, Pflegeberatung und Tagespflege müssen in Stadt und Land ausreichend angeboten werden. Und die beruflich Pflegenden müssen neben zuverlässigen Löhnen auch gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen vorfinden. Dazu würde auch eine finanziell abgesicherte Vereinbarkeit von privater Pflege und Berufstätigkeit gehören, welche über die derzeit unbezahlte Freistellung von der Arbeit für die Dauer von 6 Monaten bei „Pflegezeit“ (PflegeZG) bzw. 24 Monaten bei „Familienpflegezeit“ (FPfZG) hinausgeht.Die Situation von hunderttausenden Frauen*, die als „Live-in-Betreuer*innen“ meist eine 24-Stunden-Pflege leisten ohne eine entsprechende Bezahlung oder ausreichend Pausen zu bekommen, verbessert sich durch die Neuregelung der Pflegegesetze leider nicht. Sie sind ohnehin oft als Scheinselbständige mit Werkverträgen an Vermittlungsagenturen im Ausland gebunden und überwiegend nicht gewerkschaftlich organisiert.Daher gilt nicht nur die Solidarität mit den privat und beruflich Pflegenden, sondern auch eine Verbindung der sozialen Kämpfe gegen die als „Reformen“ nur schlecht getarnten Angriffe auf die Gundversorgung. Der Widerstand gegen Kürzungen bei Gesundheit, Pflege, Rente und Bildung, sowie Inklusion darf jedoch nicht nur auf der Straße stattfinden, sondern muss auch in die Betriebe getragen werden. Lassen wir uns nicht spalten nach nationalen oder rassistischen Grenzen und setzen wir und ein für eine gerechte und solidarische Gesellschaft ohne Ausbeutung und Unterdrückung weltweit!Fachbereich Gesundheit im ASN-IAA Kölnhttps://asnkoeln.wordpress.com/fb-gesundheit/